Die gefürchtete DSGVO-Abmahnwelle bleibt eventuell aus. Zumindest plant die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, möglichst schnell die teuren DSGVO-Abmahngebühren für das erste Jahr zu untersagen. Die SPD siganislierte, das Vorhaben zu unterstützen.

Noch vor der Sommerpause will die Unionsfraktion eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg bringen. Damit soll die teure DSGVO-Abwahnwelle verhindert werden. Demnach sollen Abmahngebühren für Unternehmen in den ersten 12 Monaten seit in Kraft treten der EU-weiten Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 untersagt werden.

DSGVO-Anforderungen sehr komplex

Zwar hatten Unternehmen lange genug Zeit, um sich auf die DSGVO vorzubereiten. Jedoch sind die Anforderungen sehr komplex. “Bei der Umstellung auf die Erfordernisse des neuen Datenschutzrechts sind unbewusste Verstöße nicht gänzlich zu vermeiden”, so die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der Union, Elisabeth Winkelmeier-Becker.

Ungewollte Verstöße können nicht ausgeschlossen werden

“Derzeit besteht die Gefahr, dass unseriöse Kanzleien und Abmahnvereine die Datenschutzgrundverordnung gezielt ausnutzen”, befürchtet Winkelmeier-Becker. Besonders bei Vereinen und kleinen bis mittelständischen Unternehmen ohne eigene Datenschutz- bzw. Rechtsabteilung können ungewollte Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung nicht ausgeschlossen werden.

Auch konkurrierende Unternehmen können einander bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht abmahnen und verklagen. Hier werden jedoch oft wettbewerbsrechtliche Gründe angebeben. Ob das weiterhin zulässig ist, ist bislang noch unklar. Die Basis für entsprechende Klagen ist nämlich das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, nicht die DSGVO.

DSGVO-Abmahngebühren ohne wirtschaftlichen Anreiz

Die Union will die DSGVO-Abmahngebühren für ein Jahr aussetzen, um den wirtschaftlichen Anreiz zu beseitigen. Dafür brauchen CDU/CSU jedoch die Unterstützung des SPD. Die wiederum werde das Vorhaben prüfen, signalisierte aber durch ihren rechtspolitischen Sprecher Johannes Fechner Zustimmung: “Ich begrüße das Ziel.”