Die von der Pleite der Thomas Cook-Gruppe betroffenen deutschen Kunden bekommen Hilfe. Die Bundesregierung kündigte nach einer Kabinettssitzung an, für die nicht abgesicherten Beträge aufzukommen.

Aktuell steht der von Kunden bezifferte Schaden durch die Pleite des Reisekonzerns und seiner Tochtergesellschaften bei über 250 Millionen Euro. Diese Summe wird sich aber vermutlich noch weiter erhöhen, da die endgültigen Zahlen noch nicht vorliegen.

Nur 110 Mio. bei Insolvenz gedeckt

Vom zuständigen Versicherer Zurich sind nur 110 Millionen Euro abgedeckt. Grund dafür ist, dass die Haftungsgrenze bei solchen Fällen in Deutschland auf diese Summe festgesetzt ist. Erste Anwälte hatten bereits angekündigt, deshalb gegen den Gesetzgeber vorgehen zu wollen. Denn laut geltendem EU-Recht müssen Pauschalreisende im Fall einer Insolvenz des Veranstalters “vollumfänglich” abgesichert sein.

Bund wird Differenzen ausgleichen

Derartigen Klagen will die Bundesregierung nun vorgreifen. Sie teilte mit: “Schäden, die nicht von anderer Seite ausgeglichen werden, wird der Bund ersetzen.” Den Thomas Cook-Kunden wird daher nun angeboten, die Differenz aus ihrem Verlust und der Summe, die sie von der Versicherung “oder anderer Seite” zurückerhalten haben, auszugleichen.

Klärung ist Thomas Cook-Kunden nicht zumutbar

“Es ist den Kundinnen und Kunden nicht zumutbar, dass sie jeweils auf sich gestellt für die Klärung der komplexen offenen Rechtsfragen sorgen müssen”, teilte die Regierung weiter mit. Dadurch sollen Tausende Klageverfahren und langjährige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.

Die deutsche Thomas Cook war in den Sog der Pleite der britischen Mutter geraten. Sie stellte am 25. September Insolvenzantrag. Während die durch die Pleite des Mutterkonzerns ebenfalls angeschlagene Fluggesellschaft Condor mit einem Staatskredit gerettet wurde, musste der Reiseveranstalter ohne Hilfe auskommen. Der Veranstalter sagte daraufhin sämtliche Reisen ab, auch wenn sie bereits ganz oder teilweise bezahlt waren – und stellte den Betrieb ein.