Aktuelle Infos zur FTI Insolvenz
Was Urlauber jetzt wissen müssen
Stand: 14.06.2024
Am Montag, den 3. Juni 2024 hat die FTI Touristik GmbH, Obergesellschaft der FTI GROUP, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt (https://www.fti-group.com/de/insolvenz). Weitere Unternehmen wie der Reiseveranstalter BigXtra GmbH haben am 06.06.2024 ebenfalls Insolvenz angemeldet. Betroffene Veranstaltermarken sind FTI, 5vorFlug und BigXtra GmbH.
FTI hat am 14.06.2024 bekanntgegeben, dass alle Pauschalreisen der Marken FTI, 5vorFlug nd BigXtra unabhängig vom Reisedatum abgesagt werden. Alle betroffenen Kunden werden gesondert informiert.
Da die travianet GmbH nach einem Gesellschafterwechsel bereits seit 1. November 2023 nicht mehr zur FTI Group gehört, ist travianet nicht von der Insolvenz der FTI Group betroffen.
Allgemeine Fragen
Was wird aus meiner gebuchten Reise?
Wie verhalte ich mich, wenn meine gebuchte Reise nicht abgesagt wird?
Wenn Sie sich nicht für eine Stornierung entscheiden und keine Mitteilung über die Absage der Reise erhalten, sollten Sie davon ausgehen, dass die Reise wie geplant stattfindet. In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie sich rechtzeitig zur Abreise einfinden. Andernfalls könnten Sie bei Nichtantritt einer durchführbaren Reise Ihre Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter verlieren, und eine Rückerstattung des Reisepreises könnte ausgeschlossen sein.
Was passiert mit meinem Geld?
Bei der Buchung einer Pauschalreise musste der Reiseveranstalter sicherstellen, dass ein Insolvenzabsicherer bereitsteht, um Ihnen im Falle seiner Zahlungsunfähigkeit den gezahlten Reisepreis zu erstatten, falls Reiseleistungen ausfallen. Dank dieser gesetzlichen Regelung haben Sie nach der Buchung einer Pauschalreise einen direkten Anspruch auf Erstattung durch den Insolvenzabsicherer, der diesen Anspruch unverzüglich nach Ihrer Geltendmachung erfüllen muss. Beachten Sie jedoch, dass es in der Regel mehrere Wochen oder sogar Monate dauern kann, bis die Erstattung erfolgt.
Sie befinden sich bereits vor Ort im Zielgebiet
Kann ich meinen Urlaub uneingeschränkt fortsetzen?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Reiseleitung vor Ort. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in Ihren Reiseunterlagen. Zudem sind an der Hotelrezeption häufig Kontaktinformationen der Reiseleitung des Veranstalters hinterlegt.
Komme ich sicher wieder nach Hause?
Zusätzlich können Sie sich auf der Webseite Ihrer Fluggesellschaft einloggen, um Ihre Kontaktdaten für aktuelle Flugupdates zu hinterlegen oder den Flugstatus direkt zu prüfen.
Das Hotel fordert mich vor Ort auf, den Reisepreis erneut zu zahlen. Wie soll ich reagieren?
Falls dies keine Lösung bringt, besteht die Möglichkeit, dass Sie den Hotelaufenthalt zunächst selbst bezahlen und die Rechnung anschließend beim Insolvenzabsicherer einreichen.
Sie haben Ihre Reise noch nicht angetreten
Soll ich meine bevorstehende Reise antreten?
Kunden, die ihre Reiseunterlagen vom Reiseveranstalter noch nicht erhalten haben, werden gebeten, sich bei uns zu melden.
Muss ich eine An- oder Restzahlung leisten?
Falls die Reise durchführbar ist und Sie die An- oder Restzahlung nicht geleistet haben, kann es zu Mahnungen und in der Folge zu einem Mahnstorno der Reise kommen. In diesem Fall könnten Ihnen die Stornierungskosten in Rechnung gestellt werden.