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Aktuelle Infos zur FTI Insolvenz

Was Urlauber jetzt wissen müssen

Stand: 14.06.2024

Am Montag, den 3. Juni 2024 hat die FTI Touristik GmbH, Obergesellschaft der FTI GROUP, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt (https://www.fti-group.com/de/insolvenz). Weitere Unternehmen wie der Reiseveranstalter BigXtra GmbH haben am 06.06.2024 ebenfalls Insolvenz angemeldet. Betroffene Veranstaltermarken sind FTI, 5vorFlug und  BigXtra GmbH.

FTI hat am 14.06.2024 bekanntgegeben, dass alle Pauschalreisen der Marken FTI, 5vorFlug nd BigXtra unabhängig vom Reisedatum abgesagt werden. Alle betroffenen Kunden werden gesondert informiert.

Da die travianet GmbH nach einem Gesellschafterwechsel bereits seit 1. November 2023 nicht mehr zur FTI Group gehört, ist travianet nicht von der Insolvenz der FTI Group betroffen.

Allgemeine Fragen

Was wird aus meiner gebuchten Reise?
Die Einleitung eines Insolvenzverfahrens bedeutet nicht automatisch, dass Ihre Reise storniert wird. Der vorläufige Insolvenzverwalter, das Management des Reiseunternehmens und die Insolvenzversicherung werden gemeinsam entscheiden, welche Reisen stattfinden und welche abgesagt werden müssen. Es ist möglich, dass Ihre Reise von einem anderen Anbieter oder direkt durch die Insolvenzversicherung durchgeführt wird. Im Falle einer Stornierung oder Änderung Ihrer Reise erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Tage eine direkte Benachrichtigung per E-Mail vom Reiseveranstalter, Insolvenzverwalter oder der Insolvenzversicherung. Wir bitten Sie um Geduld und empfehlen Ihnen nach aktuellen Informationen auf der Website des Reiseveranstalters Ausschau zu halten.
Wie verhalte ich mich, wenn meine gebuchte Reise nicht abgesagt wird?
Solange die Reise vom Veranstalter nicht abgesagt wird, bleibt der Reisevertrag wie vereinbart bestehen. Unabhängig von der Insolvenz haben Sie jedoch immer die Möglichkeit, die Reise selbst zu stornieren, wobei Ihnen die im Vertrag festgelegten Stornogebühren entstehen.

Wenn Sie sich nicht für eine Stornierung entscheiden und keine Mitteilung über die Absage der Reise erhalten, sollten Sie davon ausgehen, dass die Reise wie geplant stattfindet. In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie sich rechtzeitig zur Abreise einfinden. Andernfalls könnten Sie bei Nichtantritt einer durchführbaren Reise Ihre Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter verlieren, und eine Rückerstattung des Reisepreises könnte ausgeschlossen sein.

Was passiert mit meinem Geld?

Bei der Buchung einer Pauschalreise musste der Reiseveranstalter sicherstellen, dass ein Insolvenzabsicherer bereitsteht, um Ihnen im Falle seiner Zahlungsunfähigkeit den gezahlten Reisepreis zu erstatten, falls Reiseleistungen ausfallen. Dank dieser gesetzlichen Regelung haben Sie nach der Buchung einer Pauschalreise einen direkten Anspruch auf Erstattung durch den Insolvenzabsicherer, der diesen Anspruch unverzüglich nach Ihrer Geltendmachung erfüllen muss. Beachten Sie jedoch, dass es in der Regel mehrere Wochen oder sogar Monate dauern kann, bis die Erstattung erfolgt.

Sie befinden sich bereits vor Ort im Zielgebiet

Kann ich meinen Urlaub uneingeschränkt fortsetzen?
Die Einleitung eines Insolvenzverfahrens bedeutet nicht automatisch, dass Ihre Reise storniert wird. Der vorläufige Insolvenzverwalter, das Management des Reiseunternehmens und die Insolvenzversicherung werden gemeinsam entscheiden, welche Reisen stattfinden und welche abgesagt werden müssen.

Bitte wenden Sie sich an Ihre Reiseleitung vor Ort. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in Ihren Reiseunterlagen. Zudem sind an der Hotelrezeption häufig Kontaktinformationen der Reiseleitung des Veranstalters hinterlegt.

Komme ich sicher wieder nach Hause?
Grundsätzlich können Sie darauf vertrauen, dass entweder Ihr Rückflug wie geplant stattfindet oder dass Ihre Rückreise im Rahmen des Insolvenzverfahrens organisiert wird. Wenden Sie sich dazu zunächst an Ihre Reiseleitung vor Ort. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihren Reiseunterlagen, und meist sind auch an der Hotelrezeption Kontaktinformationen der Reiseleitung des Veranstalters hinterlegt.

Zusätzlich können Sie sich auf der Webseite Ihrer Fluggesellschaft einloggen, um Ihre Kontaktdaten für aktuelle Flugupdates zu hinterlegen oder den Flugstatus direkt zu prüfen.

Das Hotel fordert mich vor Ort auf, den Reisepreis erneut zu zahlen. Wie soll ich reagieren?
In diesem Fall wenden Sie sich bitte zuerst an Ihre Reiseleitung vor Ort. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in Ihren Reiseunterlagen und in der Regel auch an der Hotelrezeption.
Falls dies keine Lösung bringt, besteht die Möglichkeit, dass Sie den Hotelaufenthalt zunächst selbst bezahlen und die Rechnung anschließend beim Insolvenzabsicherer einreichen.

Sie haben Ihre Reise noch nicht angetreten

Soll ich meine bevorstehende Reise antreten?
Wenn Ihre Abreise kurzfristig bevorsteht und Sie keine Mitteilung über eine Absage der Reise erhalten haben, sollten Sie davon ausgehen, dass die Reise wie geplant stattfindet. Stellen Sie sicher, dass Sie sich rechtzeitig zur Abreise einfinden. Andernfalls könnten Sie bei Nichtantritt einer möglichen Reise Ihre Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter verlieren, und eine Rückerstattung des Reisepreises könnte auch bei späterer Absage der Reise ausgeschlossen sein.

Kunden, die ihre Reiseunterlagen vom Reiseveranstalter noch nicht erhalten haben, werden gebeten, sich bei uns zu melden.

Muss ich eine An- oder Restzahlung leisten?
Der Reisevertrag bleibt wie vereinbart bestehen, solange die Reise nicht abgesagt wird. Wenn Sie keine Informationen über eine Absage erhalten haben, sollten Sie davon ausgehen, dass die Reise wie geplant stattfindet. Um Ihre Rechte zu wahren und Stornokosten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, die An- und Restzahlung gemäß den Angaben in den Reiseunterlagen des Veranstalters zu leisten.

Falls die Reise durchführbar ist und Sie die An- oder Restzahlung nicht geleistet haben, kann es zu Mahnungen und in der Folge zu einem Mahnstorno der Reise kommen. In diesem Fall könnten Ihnen die Stornierungskosten in Rechnung gestellt werden.

Ich möchte meine Reise noch stornieren, ist das möglich?
Unabhängig von der Insolvenz haben Sie bis zum Reiseantritt die Möglichkeit, Ihre Reise zu stornieren. Dabei fallen Stornierungskosten an, die gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen berechnet werden. Um unnötige Kosten zu vermeiden, ist es möglicherweise ratsam, die Entscheidung des Reiseveranstalters zur Durchführung oder Absage der Reise abzuwarten, was in der Regel innerhalb weniger Tage geklärt wird.