In etlichen Städten und Gemeinden muss alsbald mit Diesel-Fahrverboten gerechnet werden. Die Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ebneten heute mit einem entsprechenden Urteil den Weg für das Diesel-Fahrverbot. Generell ist demnach ein solches Verbot in Eigenregie einer Kommune zulässig, solange der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird.

Die Leipziger Bundesrichter urteilten damit über zwei Revisionsklagen aus Stuttgart und Düsseldorf. Frühere Urteile der dortigen Verwaltungsgerichte besagen nämlich, dass die Einhaltung des Grenzwertes für Stickoxid (aktuell 40 Miligramm je Kubikmeter) erreicht werden muss. Dies ist jedoch ohne Fahrverbote von besonders belastenden Fahrzeugen wie Diesel und sogar älteren Benzinern nicht möglich.

Stuttgart auf Diesel-Fahrverbot vorbereitet

In Stuttgart ist man auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bereits vorbereitet und hat einen Plan erarbeitet, wie das Fahrverbot konkret aussehen kann. So sollen dann alle Kfz mit Dieselmotoren unterhalb der Schadstoffklasse Euro VI und auch Benziner unterhalb Euro III mit einem Fahrverbot in der Umweltzone, also der Innenstadt, belegt werden.

Diesel-Fahrverbot trifft Busunternehmen

Dies könnte unter anderem auch die Reisebranche, konkret Omnibus-Unternehmen, treffen. Einer Umfrage des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmer zufolge haben derzeit lediglich 36 Prozent der mittelständischen Busunternehmer Fahrzeuge mit Euro VI. Der Rest dürfte demnach nicht mehr in die Innenstädte, zum Beispiel im Rahmen von Busreisen oder Sightseeing-Touren, fahren.

Münchner OB: Autobauer in der Pflicht

Münchens OB Dieter Reiter sieht nun vor allem die Automobilindustrie in der Pflicht. Sie müsse Fahrzeuge endlich so bauen bzw umrüsten, dass sie die Luft in den Innenstädten nicht weiter übergebührlich belasteten und somit Fahrverbote vermieden werden könnten. Vom Bund forderte er unisono mit Umweltverbänden die Einführung einer Blauen Plakette.