Ein Skiurlaub ohne Schnee wäre ein Flop. Wenn es aber zuviel der weißen Pracht wird, kann es auch zu Problemen führen. Welche Rechte Sie bei einem gebuchten Skirurlaub angesichts des aktuellen Schneechaos in Bayern und Österreich haben – wir liefern Ihnen die wichtigsten Informationen.

Die aktuellen Nachrichten aus der Alpenregion bereiten vielen Skiurlaubern Sorgenfalten. Regionen, die komplett von der Außenwelt abgeschnitten oder nur über Umwege zu erreichen sind. Pisten und Lifte, die wegen der akuten Lawinengefahr gesperrt sind. Das kann einen lang ersehten Winterurlaub in den Alpen schnell verderben.

Die Frage, die daher viele Skiurlauber beschäftigt: Kann ich meine gebuchte Reise  wegen Schneechaos kostenfrei stornieren? Das hängt von den Umständen ab.

Das gebuchte Hotel ist nicht erreichbar: Kann ich kostenlos stornieren?

So ist es zum Beispiel entscheidend, ob Sie bei Eigenanreise ein Hotel in Deutschland oder Österreich gebucht haben. Können Sie Ihre Unterkunft in Deutschland aufgrund schneebedingter Straßensperrungen nicht erreichen, sind Sie in der Regel auf die Kulanz des Hotliers angewiesen. Ein ausgewiesenes Recht auf kostenlose Stornierung haben Sie in Deutschland nicht.

Anders in Österreich. Für die 1.400 Hotels, die der Österreichischen Hotelvereinigung angehören, gilt: Ist die Anreise unmöglich, so darf der Gast kostenlos von der Buchung zurücktreten. Dazu muss das Ziel aber tatsächlich von der Außenwelt abgeschnitten sein. Ist die Anfahrt über Umwege (egal wie groß) möglich oder durch starken Schneefall und glatte Straßen nur mühsam, so greift diese Regelung nicht. Sollte das Hotel innerhalb von drei Tagen wieder erreichbar sein, entfällt der Stornierungsgrund ebenso.

Im Urlaub eingeschneit: Muss ich Mehrkosten für längeren Aufenthalt tragen?

Klare Antwort: ja. Sollten Sie bereits vor Ort in Ihrer Urlaubsregion sein, und diese nicht mehr verlassen können, so müssen Sie die Hotelkosten für weitere Übernachtungen selbst tragen. Allerdings lohnt sich hier ein Gespräch mit dem Hotelier. Hotelbetreiber sind in solchen Fällen oftmals zu Vergünstigungen bereit.

Stornoregelungen bei Pauschalreisen

Haben Sie Ihren Skiurlaub inklusive An- und Abreise bei einem Veranstalter gebucht, also als Pauschalreise, dann haben Sie bessere Karten. Denn sind An- oder Abreise als Teil der gebuchten Leistung nicht möglich, so können Sie Ihre Pauschalreise im Vorfeld kostenlos stornieren. Oder der Veranstalter muss bei wetterbedingter unmöglicher Abreise für die zusätzlichen Übernachtungen aufkommen.

Greift die Reiserücktrittsversicherung bei Schneechaos?

Eine Reiserücktrittsversicherung sollte man immer abschließen. Sie greift bei Krankheit, Tod (auch eines Angehörigen), Arbeitslosigkeit oder Schwangerschaft. Sie sichert also das persönliche Risiko ab. Das Wetter oder andere höhere Gewalten deckt sie aber in der Regel nicht ab.

Skiurlaub ohne Skifahren: Gibt es eine Entschädigung?

Auch hier gibt es eine klare Antwort: nein. Wenn Pisten und Lifte aufgrund der Schneemassen oder wegen Lawinenfehar gesperrt sind, dann müssen Sie das leider hinnehmen. Wenn Sie vorab einen Skipass erworben haben, bekommen Sie die Kosten dafür nicht rückerstattet. Skigebiete und Liftbetreiber schließen dies für gewöhnlich in ihren AGB aus. Übrigens: das gilt auch, wenn Sie mangels Schnee nicht auf die Piste können…