****UPDATE 16:30 Uhr****

Verfahren bleibt in Deutschland

Das Niki-Insolvenzverfahren bleibt in Deutschland. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat die Beschwerde des Fluggastportals Fairplane zurückgewiesen. Der Mittelpunkt der Interessen von Niki liege nicht in Wien, sondern in Berlin, begründeten die Juristen ihre Entscheidung.

******

Der Niki-Verkauf an Vueling droht nun auch zu platzen. Das Fluggastrechteportal Fairplane hat Beschwerde eingereicht, da es die Zuständigkeit des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg im Insolvenzverfahren der Air Berlin-Tochter anzweifelt. Niki ist in Wien gemeldet.

Eigentlich sollte der Vertrag mit dem Flugkonzern IAG, zu dem unter anderem British Airways und Vueling gehören, Ende Februar zum Abschluss kommen. IAG will Slots, Crews und Flieger von Niki in die Billigmarke Vueling integrieren und diese somit weiter ausbauen. Doch nachdem schon der Lufthansa-Deal mit Niki aus Wettbewerbsgründen geplatzt ist, scheint nun auch dieser in Gefahr zu sein.

Zweifel an Berliner Gerichtszuständigkeit

Das Fluggastrechteportal Fairplane zweifelt nämlich die Zuständigkeit des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg im Insolvenzverfahren der Niki an. Schließlich sei der Unternehmenssitz von Niki in Wien, der österreichischen Hauptstadt. Das Portal hat deshalb beim Amtsgericht Beschwerde eingereicht, über die noch heute im Lauf der Tages entschieden werden soll. Zeitgleich wurde für Niki ein neuer Insolvenzantrag beim Landesgericht Korneuburg in Österreich gestellt.

Interessen der Schuldner in Deutschland

Niki-Insolvenzverwalter Lucas Flöther bezeichnet die Beschwerde als unbegründet. Da sämtliche Niki-Flüge über Air Berlin gebucht worden sind, müssen auch Niki-Kunden aus Österreich ihre eventuellen Forderungen beim Air Berlin-Insolvenzverwalter anmelden. So seine Meinung. Das Gericht in Berlin hatte die Zuständigkeit im Dezember übernommen mit der Begründung, dass sich die hauptsächlichen Interessen der Schuldner in Deutschland befinden. Hauptschuldner ist die Bundesregierung durch ihren Überbrückungskredit in Höhe von 150 Millionen Euro für die Air-Berlin-Gruppe, zu der ja auch Niki gehörte.

16,5 Millionen: Vueling will auch Übergangsbetrieb finanzieren

Flöther geht weiter: Er befürchtet sogar, dass die geplante Vueling-Übernahme der Niki durch diese Beschwerde komplett scheitern kann. “Sollte der Beschwerde stattgegeben und das gesamte Insolvenzverfahren in Österreich neu begonnen werden, ist der Verkauf der Niki hinfällig”, heißt es in einer Stellungnahme. Denn dadurch würden auch die Zahlungen, die Niki zur Weiterführung des Betriebs braucht, eingestellt. IAG/Vueling hat angekündigt, neben den 20 Millionen Euro Kaufpreis auch 16,5 Millionen in den laufenden Betrieb zu investieren.

Slots bei neuem Insolvenzverfahren in Gefahr

Was Flöther ebenso zu bedenken gibt: Die zeitlich befristeten Start- und Landerechte (Slots) der Niki könnten durch einen Stopp des aktuellen Verfahrens verloren gehen bzw in den allgemeinen Slot-Pool zurückfallen. “Dann gibt es nichts mehr zu verkaufen”. Die österreichische Regierung hat bereits die Betriebsgenehmigung für Niki um drei weitere Monate verlängert, da ansonsten die Slots schon verfallen wären. Dadurch können sie bis zur Übernahme durch die Vueling erhalten bleiben. Sollte jedoch das Verfahren komplett neu gestartet werden, wird auch dieser Zeitraum nicht ausreichen.