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Die zweite Phase der TKG-Novelle tritt zum 01.06.2013 in Kraft

WarningWir haben bereits mehrfach auf die Auswirkungen der Gesetzesänderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hingewiesen.  Auch wenn nach unserem Kenntnisstand keine travianet-Partner mehr gebührenpflichtige Nummern nutzen, möchten wir trotzdem heute noch einmal an das Inkrafttreten der zweiten Phase der TKG-Novelle zum 01.06.2013 und die damit verbundene Gefahr von Abmahnungen erinnern.

Alle telefonischen Warteschleifen (Eingangs- und nachgelagerte Warteschleifen) bei kostenpflichtigen Sonderrufnummern müssen ab 01.06.2013 (Phase 2) für den Anrufer kostenfrei sein.  Betroffen sind Rufnummern mit folgenden Vorwahlen:

01801-, 01803-, 01805-, 01802-, 01804- (bei Anrufen aus dem Mobilfunk), 0900 (bei Abrechnung auf Minutenbasis), Nummern mit Vorwahl 01372, 01373, 01374, 0700 sowie sämtliche Premiumkurzwahlen in den Mobilfunknetzen.

Weitere Informationen finden Sie u. a. hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kostenfreie_Warteschleife

Sofern Sie so eine Nummer geschaltet haben und diese auf Ihre Deggendorfer Hotline-Nummer von travianet umleiten, müssen Sie diese bis Ende Mai abschalten und auf Ihrer Webseite eine kostenfreie Nummer, z. B. Ihre Deggendorfer Hotline-Nummer, veröffentlichen. Sie riskieren sonst eine Abmahnung sowie ein empfindliches Bußgeld. Festnetznummern wie z. B. Ihre Deggendorfer Hotline mit Vorwahl 0991/29 67.... sind von der TKG-Novelle nicht betroffen.

Obwohl unser Reise-Servicecenter eine sehr hohe Erreichbarkeit hat, können wir in einzelnen Fällen zu Stoßzeiten nicht zu 100% garantieren, dass es bei der Annahme und im Verlauf von Gesprächen nicht zu Wartezeiten kommt, in der sich der Anrufer in einer Warteschleife befindet. Da es technisch nicht möglich ist, den Providern o. g. Rufnummern mitzuteilen, wann sich der Kunde in einer Warteschleife befindet, damit der Provider die Gebühren in dieser Zeit pausiert, müssen diese Nummern abgeschaltet werden.

Sollte es dennoch zu Abmahnungen kommen, bei denen die travianet GmbH entweder direkt oder als sogenannter Mitstörer abgemahnt wird, müssen wir uns vorbehalten, daraus entstehende Kosten an den jeweiligen Webseitenbetreiber, der eine kostenpflichtige Nummer nach wie vor geschaltet hat, weiter zu belasten.